Ärztliches Positionspapier zu Qualitätskriterien der neurologischen Frühreha

 

PdfExportIn Bayern wurde die Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation bis 2012 sowohl gemäß den Empfehlungen der BAR als Phase B in „Besonderen Einrichtungen“ (nach §17 KGH) als auch nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 8-552 in „DRG-Einrichtungen“ erbracht. Mit dem Übertritt fast aller bayerischen NNFR-Einrichtungen ins G-DRG-System 2012/2013 kamen Befürchtungen auf, dass sich durch die Orientierung an den minimalen OPS-Vergütungskriterien die Qualität der neurologisch-frührehabilitativen Behandlung in Bayern verschlechtern könnte. Darüber hinaus konnte bayernweit keine Einigung mehr erreicht werden, an welchen Kriterien sich Strukturprüfungen im Rahmen der Krankenhausplanung zu orientieren hätten. Im Gegensatz zu den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg finden sich auch im Krankenhausplan des Landes Bayern keine Qualitätsvorgaben zur Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation.

2013 erging deshalb der Auftrag des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege an den Arbeitskreis Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädelhirnverletzten in Bayern e.V. zur Definition von Qualitätskriterien für die Krankenhausplanung der Neurologisch-Neurochirurgischen Frührehabilitation in Bayern, die im Januar 2016 in Form eines Positionspapiers vorgelegt wurden.

Der Arbeitskreis Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädelhirnverletzten in Bayern e.V. legt in diesem Positionspapier Qualitätskriterien vor, die von einer qualitativ hochwertigen neurologisch-frührehabilitativen Versorgung erwartet werden können – und deshalb als Kriterien für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung von Einrichtungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation in Bayern geeignet sein können.

Dr. Matthias Schaupp, Vorsitzender